„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

*5.11.1917 (München) | † 24.4.1951 (Moskau (Gefängnis Butyrskaja))

Albert Stegerer

Albert Stegerer, Passfotografie, undatiert, ZA FSB

Zwischen Dachau und Butyrka


Albert Stegerer, geboren am 5. November 1917 in München, erlebte eine schwere Kindheit. Sein Vater wurde 1919 bei der Niederschlagung der Bayerischen Räterepublik erschossen. Stegerer wuchs bei Pflegeeltern in Marienstein auf und lernte seine Mutter, eine Schneiderin, erst im Alter von zwölf Jahren kennen. Nach der Volksschule arbeitete er in der Landwirtschaft und erlernte ab 1931 das Bäcker- und Konditorhandwerk.

Ende 1935 wurde der 17-Jährige erstmals verhaftet. Nach eigenen Angaben war er bereits im Alter von zehn Jahren dem kommunistischen Jugendverband KJVD beigetreten und hatte auch nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten seine Aktivitäten fortgesetzt, etwa indem er rote Fahnen auf Schornsteinen und Kirchtürmen hisste. Nach einer Verurteilung wegen „Beleidigung des Führers“ wurde er am 10. Juli 1936 ins Konzentrationslager Dachau eingeliefert. Dort begann sein Leidensweg durch zahlreiche Konzentrationslager.

Im Frühjahr und Sommer 1938 litt er mehrere Male im „Kommandanturarrest“ in Dachau, wo er schwer misshandelt wurde. Am 6. September 1938 verurteilte das Landgericht München II Stegerer wegen „fortgesetzter Unzucht unter Männern“ zu sieben Monaten Gefängnis. Seine Haftstrafe verbüßte er in der Strafanstalt Bernau. Danach wurde er ins KZ Sachsenhausen gebracht und später ins KZ Flossenbürg überstellt, wo er als politischer Gefangener und wegen seiner angeblichen Homosexualität in verschiedenen Außenlagern schwere Zwangsarbeit leistete.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Stegerer nicht befreit, sondern von den Amerikanern an die Rote Armee übergeben. Es folgten vier Jahre in sowjetischen Lagern, darunter Saransk, Morschansk und Kalinin. Trotz seiner kommunistischen Überzeugungen musste Stegerer auch in der Sowjetunion harte Zwangsarbeit leisten. 1947 stellte er einen Antrag auf bevorzugte Rückkehr nach Deutschland, der jedoch unbeachtet blieb. Erst im August 1949 wurde er in die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands entlassen.

Hier bemühte sich Stegerer um eine Anstellung bei der Volkspolizei, doch ohne ausreichende Ausweispapiere hatte er keinen Erfolg. Er nahm Kontakt zum Komitee der ehemaligen Häftlinge des KZ Sachsenhausen auf und wurde als Verfolgter des Naziregimes anerkannt. Ende 1949 versuchte er bei der SAG Wismut Arbeit zu finden, wurde jedoch 1950 entlassen, nachdem er beim Versuch eines illegalen Grenzübertritts nach Bayern erwischt wurde. Er fand schließlich Arbeit als Bäckereigehilfe in der Oberlausitz und verlobte sich im September 1950. Im selben Monat wurde er Vater eines Kindes. Doch das Familienglück währte nicht lange.

Am 6. November 1950 wurde Stegerer von einem Kollegen bei der Staatssicherheit der DDR denunziert. Er wurde beschuldigt, Verbindungen zum Ostbüro der SPD in West-Berlin zu haben und antisowjetische Propaganda zu betreiben. Die Stasi verhaftete ihn am 9. November 1950. In den Verhören gab Stegerer zu, Zeichnungen von sowjetischen Kriegsgefangenenlagern und antisowjetische Texte angefertigt zu haben, die er dem SPD-Ostbüro übergeben wollte. Von seinen jungkommunistischen Überzeugungen hatten die Erfahrungen in den sowjetischen Lagern und in der DDR nichts übriggelassen.

Das Militärtribunal der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland verurteilte ihn am 23. Januar 1951 in Dresden nach Artikel 58-6, Abschnitt 1 und Artikel 58-10, Abschnitt 2 StGB der RSFSR zum Tode. Albert Stegerer beteuerte in seinem Gnadengesuch, dass seine Zeichnungen und Texte niemals in die Öffentlichkeit gelangt seien und er keine Verbindung zum Westen gehabt habe. Doch sein Gesuch blieb erfolglos. Am 24. April 1951 wurde er im Moskauer Butyrka-Gefängnis erschossen. Seine Leiche wurde im Krematorium auf dem Donskoje-Friedhof in Moskau verbrannt, die Asche in ein Massengrab geschüttet.

Am 15. Mai 1998 rehabilitierte die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation Albert Stegerer als Opfer politscher Repressionen.

Weitere Dokumente

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Quellen

  • BArch, MfS, BVfS Cottbus, AU 15/52-2
  • RGWA, f. 461p, d. 124203
  • Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF), f. 7523, op. 76a, d. 17, l. 56-64
  • Staatsarchiv München (StArchM), Staatsanwaltschaften, Nr. 14719

Veröffentlichungen

  • "Erschossen in Moskau ..." Die deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950-1953, hrsgg. von Arsenij Roginskij, Frank Drauschke und Anna Kaminsky, 3. Auflage, Berlin 2008, S. 417
  • Jörg Rudolph/Frank Drauschke/Alexander Sachse, Hingerichtet in Moskau. Opfer des Stalinismus aus Sachsen 1950 bis 1953, Leipzig 2007, S. 91 f.