„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

*6.5.1926 (Großenhain) | † 30.4.1952 (Moskau (Gefängnis Butyrskaja))

Christoph Altenberger

Christoph Altenberger, Passfotografie, undatiert, ZA FSB

„Auf Anweisung der Freunde wurde keine Mitteilung an die Angehörigen gegeben“


Christoph Altenberger wuchs in Großenhain bei Dresden auf. Er absolvierte die 8. Klasse und begann eine kaufmännische Ausbildung. Während des Zweiten Weltkrieges diente er von 1944 bis 1945 in der Wehrmacht, zuletzt im Rang eines Gefreiten. Seit 1946 war er Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Bis zu seiner Verhaftung arbeitete er als Lebensmittelkaufmann im Geschäft seines Vaters. Christoph Altenberger war zum Zeitpunkt der Verurteilung ledig.

Am 10. September 1951 wurde er gemeinsam mit Alfred Segeth von Mitarbeitern der DDR-Staatssicherheit (MfS) in Großenhain verhaftet und in die Untersuchungshaftanstalt des MfS auf der Königsbrücker Straße in Dresden eingeliefert. Zwei Tage später wurde er in das Gefängnis der sowjetischen Geheimpolizei auf der Bautzner Straße überführt. Laut sowjetischen Unterlagen hatte Christoph Altenberger im Oktober 1950 Kontakt zur Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU) in West-Berlin aufgenommen, um von dieser Informationen über den Verbleib seines 1945 verhafteten Vater zu erhalten, der im sowjetischen Speziallager Mühlberg ums Leben kam. Bei diesem Besuch soll er von Hanfried Hiecke (Deckname Fred Walter) für die KgU angeworben worden sein.

Nach drei Monaten Untersuchungshaft im Gefängnis auf der Bautzner Straße verurteilte ihn das Militärtribunal der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen (Feldpostnummer 48240) gemeinsam mit Werner Rode und Alfred Segeth am 18. Januar 1952 in Dresden auf der Grundlage von Artikel 58-6, Abschnitt 1 (Spionage) und Artikel 58-11 (konterrevolutionäre Gruppenbildung) des StGB der RSFSR zum Tod durch Erschießen. Ihm wurde vorgeworfen, Informationen zu Standorten der DDR-Volkspolizei in Großenhain gesammelt und weitere Mitglieder für eine Spionagegruppe, die den Decknamen „Pfeifer“ trug, geworben zu haben. In der Verhandlung äußerte er gemäß sowjetischen Unterlagen: „Ich wurde zum Mitglied der KgU, weil ich mit den durchgeführten Maßnahmen in der DDR nicht einverstanden gewesen bin. Insbesondere war ich nicht mit der Aufstellung der Volkspolizei einverstanden, außerdem war ich nicht damit einverstanden, dass die Sowjetunion sich propagandistisch als Land des Friedens darstellt, und gleichzeitig die Aufstellung von Abteilungen der Bereitschaftspolizei erlaubt. Ich war dagegen und rechnete damit, dass eine reguläre Armee aufgestellt wird.“

Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR lehnte sein Gnadengesuch, das er einen Tag nach seiner Verurteilung stellte, am 26. April 1952 ab. Das Todesurteil wurde am 30. April 1952 im Butyrka-Gefängnis in Moskau vollstreckt. Ein Massengrab auf dem Friedhof Donskoje in Moskau wurde zur letzten Ruhestätte.

Seine Mutter erhielt auf ihre Nachfragen nach dem Verbleib des Sohnes keine Auskunft, obwohl die DDR-Staatssicherheit ihn verhaftet und an die sowjetische Staatssicherheit („Freunde“) überstellt hatte.

Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation rehabilitierte Christoph Altenberg am 20. Mai 1994 als Opfer politischer Repressionen.

Weitere Dokumente

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Quellen

  • BArch, MfS, SdM, Nr. 1929; HA IX/11 SMT,
  • Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, 5uw-4945-52
  • Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF), f. 7523, op. 76a, d. 86
  • Zentralarchiv des FSB (ZA FSB), P-1128

Veröffentlichungen

  • "Erschossen in Moskau ..." Die deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950-1953, hrsg. von Arsenij Roginskij, Frank Drauschke und Anna Kaminsky, 3. Auflage, Berlin 2008, S. 119