*28.7.1905 (Leipzig) | † 22.10.1969
Fritz Heinicke
Im sozialdemokratischen Widerstand gegen Nationalsozialismus und Kommunismus
Fritz Heinicke wuchs in Dresden auf. Frühzeitig organisierte er sich in der Arbeiterbewegung und übte verschiedene Funktionen aus; 1921 trat er der SPD bei. 1932 war der gelernte Kaufmann als Hauptkassierer in der „Arbeiter- und Angestellten Bank AG Dresden“ beschäftigt.
Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde Fritz Heinicke wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ entlassen. Er fand Arbeit in einer Kaffee- und Schokoladengroßhandlung, die genutzt wurde, unter ehemaligen Sozialdemokraten Verbindung zu halten. Später stellte Heinicke seine Wohnung als Treffpunkt für Zusammenkünfte Gleichgesinnter zur Verfügung, bei denen es unter anderem um die Verteilung regimekritischer sozialistischer Zeitungen ging.
Am 12. April 1935 wurde Heinicke zusammen mit anderen Sozialdemokraten verhaftet und am Münchner Platz in Dresden wegen des Verdachts der „Vorbereitung zum Hochverrat“ in Untersuchungshaft genommen. Doch in der Verhandlung am 23. April 1936 sprach ihn das Gericht mangels ausreichender Beweise frei.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges beteiligte sich Heinicke aktiv am Neuaufbau der SPD in Dresden. Nach der Vereinigung von KPD und SPD zur SED im April 1946 stellte er sich an der Seite seines engen Freundes Arno Wend, der Hauptfigur der parteiinternen sozialdemokratischen Opposition, den kommunistischen Machtansprüchen entgegen.
Am 22. September 1948 wurde Heinicke von Angehörigen der politischen Polizei K 5 in Leipzig verhaftet und in das sowjetische Untersuchungsgefängnis am Münchner Platz in Dresden überführt. Die Vernehmer warfen ihm vor, dem sowjetischen Sicherheitsdienst Informationen über die Aktivitäten von Arno Wend vorenthalten zu haben. Fritz Heinicke hatte sich ausweislich der sowjetischen Ermittlungsakte im Oktober 1946 gegenüber dem MGB verpflichtet, regelmäßig über Wend zu berichten. Die beiden Freunde waren jedoch übereingekommen, dass Heinicke der Verpflichtung nur zum Schein nachkommen sollte. Wend, der für das Ostbüro der SPD tätig war, schrieb die Spitzelberichte über sich schließlich zum Teil sogar selbst.
Am 13. August 1949 verurteilte die Sonderberatung des MGB (OSO MGB) Fritz Heinicke nach fast einjähriger Untersuchungshaft per Fernurteil auf Grundlage von Artikel 58-14 (Konterrevolutionäre Sabotage) und Art. 121 (Nichtgeheimhalten von vertraulichen Informationen) StGB der RSFSR zu zehn Jahren „Besserungsarbeitslager“ mit Einziehung des Vermögens.
Bereits am 2. September 1949 wurde Heinicke in das Speziallager Sachsenhausen verlegt. Von dort kam er am 24. November 1949 in die UdSSR. Über Orscha und das Ust-Wymski-Lager gelangte er nach Workuta. Hier musste er unter widrigsten Bedingungen Zwangsarbeit leisten. Im Zuge einer Amnestie nach Stalins Tod wurde Heinicke am 19. Juni 1953 aus Workuta entlassen und in das Sammellager Tapiau bei Königsberg verlegt. Anfang Januar 1954 sah er seine Familie, die seit seiner Verhaftung nichts mehr von ihm gehört hatte, wieder.
Am 11. Juni 1954 flüchtete Fritz Heinicke nach Westberlin. Aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes, der eine Folge der Lagerhaft war, zog er sich allmählich ins Privatleben zurück. Fritz Heinicke starb am 22. Oktober 1969.
Das Präsidium des 3. Bezirksmilitärgerichts hob am 16. Mai 2002 das Urteil gegen Fritz Heinicke auf und erklärte ihn als Opfer politischer Repressionen für rehabilitiert.
Weitere Dokumente
- Urteil des Sondergerichts (OSSO) gegen Fritz Heinicke, Zentralarchiv des FSB
- Fritz Heinicke, Rehabilitierungsbescheid mit Übersetzung, Militärstaatsanwaltschaft der Strategischen Raketentruppen, 28. September 2018
Quellen
- Militärstaatsanwaltschaft der Strategischen Raketentruppen, 427/4r-1002
- RGWA, f. 461, d. 171464
- Zentralarchiv des FSB (ZA FSB), P-6520
Veröffentlichungen
- Julia Schmidt, Der doppelte Widerstand des Dresdner Sozialdemokraten Fritz Heinicke in den Jahren 1933-1954, Masterarbeit, 2019
- Mike Schmeitzner, Doppelt verfolgt. Das widerständige Leben des Arno Wend, Berlin 2009, S. 312