*10.3.1903 (Ammelsdorf bei Dippoldiswalde)
Willy Kummer
Sechseinhalb Jahre Sibirien wegen Pistolenbesitzes
Willy Kummer wohnte in Dresden-Bühlau und arbeitete als Fleischermeister. Er war verheiratet und hatte einen Sohn. Einer Partei gehörte er nicht an.
Am 31. Juli 1946 wurde er in Dresden unter dem Vorwurf des Waffenbesitzes verhaftet. Er habe im Keller seines Hauses eine Pistole aufbewahrt, obwohl er die Befehle der sowjetischen Besatzungstruppen, die den Besitz von Feuerwaffen verboten, gekannt habe.
Das Militärtribunal der Sowjetischen Militäradministration des Landes Sachsen verurteilte Willy Kummer am 12. Oktober 1946 nach Artikel 58-14 der RSFSR („Sabotage“) im Gefängnis Dresden Münchner Platz zu acht Jahren Freiheitsentzug in einem „Besserungsarbeitslager“.
Über das sowjetische Speziallager Bautzen wurde er am 1. Februar 1947 in die Sowjetunion deportiert. Am 8. März 1947 traf er im Lager Nr. 525 im westsibirischen Gebiet Nowosibirsk ein. Ende 1948 kam er in das Speziallazarett Nr. 1407 Stalinez. Am 1. April 1949 kehrte er von dort in das Zweiglager 7 Prokopjewsk (Kreis Ussjaty) des Lagers Nr. 525 zurück.
Am 7. Juni 1953 beschloss das Militärkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR seine vorfristige Entlassung. Über das Lager Nr. 476 in Swerdlowsk und das Lager Nr. 69 in Frankfurt/Oder kam er am 2. Oktober 1953 zur Entlassung.
Zuletzt lebte er in Wullenstetten, heute ein Stadtteil von Senden im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm.
Weitere Dokumente
- Urteil des Militärtribunals der Sowjetischen Militäradministration des Landes Sachsen gegen Willy Hermann Kummer, 12. Oktober 1946, RGWA, Fond 460, d. 1862471, l. 6
- Beschluss des Militärkollegiums des Obersten Gerichts der UdSSR über die vorfristige Entlassung, 7. Juni 1953, RGWA, Fond 460, d. 1862471, l. 13
- Willy Hermann Kummer, Fragebogen Arrest, RGWA, Fond 460, d. 1862471, l. 1-2
Quellen
- RGWA, f. 460, d. 1862472