„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

   Dresden, den 22.3.52
 
An das Präsidium des Obersten Sowjets der Sowjetunion
                                                                                      Moskau
 
Gnadengesuch
 
   
Franz Weiß
 
Begründung
 
Ich war niemals Leiter einer illegalen Gruppe, sondern hatte nur die Aufgabe, Material gemäß der Anordnung der Kampfgruppe weiter zu leiten. Die von mir mehrfach gemachte Ablehnung von Sabotageakten und der ausdrückliche Beschluss, keine Sabotageakte auszuführen, hat das Gericht überhaupt nicht berücksichtigt. Meine rein passive Anordnung die Brand- und Stinkampullen vorläufig aufzubewahren, wird als Vorbereitung zu Sabotageakten gewertet. Tatsächlich sind keinerlei Vorbereitungen getroffen worden, sondern der ausdrückliche Beschluss, jede Sabotage abzulehnen. Zu Beginn der Verhandlung beantragte ich einen Gerichtsbeschluss über die Zuständigkeit des Gerichts. Dieser Antrag ist nicht behandelt worden. Ebenso hat keine Verlesung der (her)angezogenen Paragraphen stattgefunden. Wir sind also zum Tode verurteilt worden, ohne auch nur einen der angewendeten Paragraphen zu kennen. Weder ich noch das gesamte deutsche Volk wird ein derartiges Urteil verstehen können. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass derartige Urteile die Kluft zwischen Ost und West noch erweitern können. Ich bitte deshalb um Abänderung des Urteils und zeichne mit Hochachtung 
 
Franz Weiß

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